„Von Menschen für Menschen - aus der Region für die Region.“

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Spenden
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Falls Sie unsere Arbeit unterstützen möchten: Sehr gern nehmen wir Geldspenden für unsere vielfachen Projekte entgegen - selbstverständlich bekommen Sie dafür auch eine Spendenquittung.
 

Denken Sie bitte bei Anfragen per E-Mail daran, uns Ihren Ort sowie Ihre Telefonnummer zu nennen, damit wir zur besseren Organisation zurückrufen können!


Durch Ihre Spenden werden zum Beispiel die Anschaffung und Unterhaltung von Kühlfahrzeugen für die Versorgung der Tafeln oder auch Ausflüge für Kinder aus sozial schwachen Familien finanziert.

Mindestens ebenso wertvoll wie Sach- und Geldpenden ist jedoch der Bereich "Beschäftigung". Falls Sie sich über freie Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze oder sogar Arbeitsplätze austauschen möchten, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Unsere Kontodaten:
AWO - Bildung und Arbeit gemeinnützige GmbH
Sparkasse Westholstein, Itzehoe
IBAN: DE76 2225 0020 0002 0064 21
BIC: NOLADE21WHO

spendenueberweisung

Lebensmittel
Wenn Sie für unsere Tafel in Glückstadt Lebensmittel spenden möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Tafelkoordinator Horst-Günther Scheer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Handy 0160 95965603. Kleinere Mengen können Sie auch gern direkt in der Tafel, Königsberger Str. 25a, 25348 Glückstadt, abliefern. Bitte rufen Sie uns jedoch vorher an, damit sichergestellt ist, dass jemand vor Ort ist um die Produkte entgegen zu nehmen.

Möbel, Elektrogeräte, Spielzeug, Gardinen etc.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zum AWO-Sozialkaufhaus Ihrer Wahl auf. Kleine oder auch größere Gegenstände können sie gern auch während der dort genannten Öffnungszeiten selbst abliefern.

Kleidung, Textilien
Nutzen Sie bitte unsere roten Textilcontainer, die Sie an vielen Standorten Ihres Heimatkreises finden. Außerdem können Sie die Kleidungsstücke und Textilien auch gern in einem unserer Sozialkaufhäuser abgeben.
Wichiger Hinweis: Der Bund verzichtet auf die üblicherweise anfallende Umsatzsteuer für Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnte und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet wird.